Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Das Online-Buchungssystem "termidat" ist eine auf dem Internet basierende Leistung der Gaus Softwaretechnik GmbH, der zu diesen festgelegten Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wird. Diese Bedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Gaus Softwaretechnik GmbH. Die Regelungen treten mit der Bestellung des Dienstes in Kraft. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn die Gaus Softwaretechnik GmbH dies schriftlich bestätigt.
§ 2 Beschreibung der Leistung
1) termidat ermöglicht dem Kunden die Führung eines oder mehrerer Terminkalender auf einem mit dem Internet verbundenen Server. Typischer Zweck ist der Einsatz als Online-Buchungssystem. Die Gaus Softwaretechnik GmbH ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden eine Anpassung der Leistungsinhalte vorzunehmen, um diese zu verbessern, insbesondere sie an neue technische Entwicklungen anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Pflichten des Kunden bei der Einrichtung
1) Der Kunde stellt den Zugang zum Terminkalender über seine Homepage zur Verfügung. Alternativ kann ein Zugang über www.termidat.de/[Kundenname] eingerichtet werden, der allerdings nur eine HTML-Seite zum Aufruf des Kalenders enthält.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzer seines Terminkalenders ggf. gemäß den Vorschriften des Datenschutzes zu informieren. termidat stellt hierzu die technische Möglichkeit zur Verfügung. Die Gaus Softwaretechnik GmbH ist gerne bereit, entsprechende Vorformulierungen zur Verfügung zu stellen, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie jeden damit verbundenen Anspruch ablehnt.
3) Mit der übermittlung von Daten stellt der Kunde die Gaus Softwaretechnik GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die Gaus Softwaretechnik GmbH den Kalender für den Fall sperren kann, bis zweifelsfrei der Rechteinhaber der veröffentlichten Dokumente feststeht. Das Gleiche gilt bei rassistischen, politisch-radikalen oder pornografischen Inhalten oder solchen, die gegen geltendes Recht verstoßen könnten.
§ 4 Pflichten des Kunden während des Betriebes
1) Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung und teilt erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich mit. Sofern Mängel oder Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden aufgetreten sind, hat der Kunden bei einem verschuldeten Irrtum seinerseits die bei termidat entstandenen Kosten zu tragen.
2) Der Kunde verpflichtet sich zur übernahme aller Haftungsansprüche und Schäden, die wegen der Bereitstellung seiner Formulare und sonstigen Daten zur Steuerung von termidat und Nutzung des Systems termidat bei der Gaus Softwaretechnik GmbH oder dritten Beteiligten geltend gemacht werden. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen die Gaus Softwaretechnik GmbH erhoben werden, ist die Gaus Softwaretechnik GmbH berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.
3) Der Kunde verpflichtet sich, termidat nur gemäß Anweisung von der Gaus Softwaretechnik GmbH zu verwenden und haftet für Schäden, die der Gaus Softwaretechnik GmbH oder anderen Teilnehmern auf dem Server durch unsachgemäßen Gebrauch zugefügt werden.
§ 5 Pflichten der Gaus Softwaretechnik GmbH während der Einrichtung
1) Die Gaus Softwaretechnik GmbH stellt innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Bestellung die nötige Infrastruktur in Form von standardisierten Termin-Formularen sowie Email- und Report-Steuerdateien zur Verfügung. Das System ist damit lauffähig und kann z.B. über einen entsprechenden Link in der Homepage des Kunden aufgerufen werden.
2) Die Gaus Softwaretechnik GmbH bietet als zusätzliche Leistung die Anpassung an spezielle Kundenwünsche an. Insbesondere die mit jedem Termin gespeicherten Daten sind individualisierbar. Für die Speicherung großer Datenmengen wie Schriftstücke, Ton- oder Videoaufzeichnungen ist termidat nicht vorgesehen.
3) Der Datenverkehr pro Kalender beträgt monatlich maximal 1GB, dies reicht bei typischen Formularen zur Vereinbarung von täglich ca. 100 Terminen, kann jedoch erschöpft werden, falls extrem aufwendige Formulare übertragen werden. Die Gaus Softwaretechnik GmbH ist berechtigt, den Betrieb mit derartigen Formularen zu sperren. Die Datengröße der vom Kunden zur Verfügung gestellten Formulare und Steuerdateien beträgt maximal 1 MB.
§ 6 Schadensersatz und Haftungsbeschränkungen
1) Die Gaus Softwaretechnik GmbH haftet nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Mit Ausnahme dieser Fälle ist ihre Haftung auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. In Fällen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt, soweit ihr nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung seitens der Gaus Softwaretechnik GmbH ist ausgeschlossen.
2) Insbesondere wird keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Datenübermittlung über von Dritten betriebene übertragungswege übernommen; für fremde Inhalte sowie einer nicht möglichen Zustellung von Nachrichten aufgrund von Kapazitätsüberschreitung bei Dritten, insbesondere Netzwerkbetreibern.
3) termidat wird durch Programme abgewickelt. Die Gaus Softwaretechnik GmbH bemüht sich fehlerfrei zu arbeiten, es liegt aber im Bereich des Möglichen, dass trotzdem Fehler im System oder auf den einzelnen Seiten auftreten können.
4) Die Zuverlässigkeit des Dienstes ist der Gaus Softwaretechnik GmbH ein wichtiges Anliegen. Sie bemüht sich deshalb, dass der Internetserver mit den Kalendern des Kunden mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen läuft. Die Gaus Softwaretechnik GmbH gibt eine 99%-ige Verfügbarkeitsgarantie hierfür. Fällt der Server in einem Kalendermonat für länger als 1% der Zeit des Monats aus, erhält der Kunde für diesen Monat seine Gebühr gutgeschrieben. Weitere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Gaus Softwaretechnik GmbH wegen Serverausfällen sind ausgeschlossen. Leitungsprobleme beim Zugangsprovider des Kunden erkennt die Gaus Softwaretechnik GmbH nicht als Ausfallgrund an, ebenso Leistungsstörungen aufgrund unvorhersehbarerer Ereignisse, wie höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen.
5) Die Nutzung des Servers und der darauf befindlichen Software erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Gaus Softwaretechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder übertragung seiner Dateien oder anderer Informationen im Internet entstehen. Die Gaus Softwaretechnik GmbH übernimmt auch keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt.
§ 7 Datensicherheit
1) Soweit der Gaus Softwaretechnik GmbH - gleich in welcher Form - Daten übermittelt werden, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien her. Die Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet seine Datensicherung zur Verfügung zu stellen. Die Gaus Softwaretechnik GmbH übernimmt für Datenverlust keine Haftung. Erhält der Kunde zur Pflege seines Angebotes ein Passwort, ist er verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
2) Es ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Internet-übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und er nimmt dies in Kauf.
3) Die Gaus Softwaretechnik GmbH garantiert, keine anfallenden Daten für eigene Zwecke zu verwenden. Ebenso ist eine Weitergabe an Dritte ausgeschlossen.
§ 8 Vertrags- und Zahlungsbedingungen
1) Der Vertrag beginnt mit der Bestellung, die Erhebung der Gebühren beginnt mit Ende der Einrichtungsphase. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben, die Mindestlaufzeit beträgt drei gebührenpflichtige Monate. Der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende durch beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar, die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Voraus. Eventuell zuviel bezahlte Beiträge werden dem Kunden im Falle einer Kündigung zurückerstattet. Die Preise und die allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich jederzeit ändern. Eine Erhöhung der monatlichen Gebühren berechtigt den Kunden zur sofortigen Kündigung.
2) Ist eine Rechnung vier Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist die Gaus Softwaretechnik GmbH berechtigt, die für den Kunden angebotenen Dienste zu sperren. Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere dieser Vereinbarungen ist die Gaus Softwaretechnik GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
3) Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
§ 9 Regelungen für Wiederverkäufer
1) Wird der Kunde als Wiederverkäufer tätig, ist er verpflichtet, die Einhaltung der AGB's durch seine Kunden zu gewährleisten.